Grundsatzerklärung
Grundsatzerklärung zu den FSC-Kernarbeitsnormen
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Josef Thurner Holz GmbH bekennt sich zu den FSC-Kernarbeitsnormen und erklärt hiermit:
1.) Wir setzen keine Kinderarbeit ein.
Es werden keine Personen unter 15 Jahren beschäftigt. Keine Person zwischen 15 und unter 18 Jahren wird mit gefährlichen oder schweren Arbeiten beschäftigt; es sei denn, diese Arbeiten sind im Rahmen einer Ausbildung nach den nationalen Rechtsvorschriften erlaubt.
[Falls zutreffend] Personen im Alter von 13 bis 15 Jahren sind nur für leichte und vereinzelte Arbeiten im Rahmen des §5a KJBG in Familienbetrieben zugelassen und die Beschäftigung beeinträchtigt weder die Schulausbildung, noch ist sie schädlich für die Gesundheit oder Entwicklung der Kinder. Insbesondere dort, wo Kinder der Schulpflicht unterliegen, dürfen sie nur vereinzelt außerhalb der Schulzeit während der normalen Tagesarbeitszeit mit leichten Arbeiten (§5a KJBG) beschäftigt werden. Personen, die die neunjährige Schulpflicht beendet haben, jedoch noch nicht 15 Jahre alt sind, dürfen im Rahmen eines Lehrverhältnisses bzw. eines im Rahmen des Schulbesuchs vorgesehenen Ferial- oder Pflichtpraktikums vor dem 15. Geburtstag beschäftigt werden.
Der Zertifikatsinhaber verbietet die schlimmsten Formen der Kinderarbeit.
2.) Wir schließen alle Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit aus, insbesondere:
- körperliche und sexuelle Gewalt
- Schuldknechtschaft
- Vorenthaltung von Löhnen/einschließlich der Zahlung von Arbeitsgebühren und/oder der
- Zahlung einer Kaution zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Einschränkung der Mobilität/ Beweglichkeit des Arbeitnehmers
- Einbehaltung von Reisepass und/oder Ausweispapieren
- Androhung von Denunziation bei den Behörden
- Arbeitsverhältnisse sind freiwillig und basieren auf gegenseitigem Einverständnis, ohne Androhung einer Strafe.
3a.) Wir stellen sicher, dass Beschäftigungs- und Berufspraktiken nicht diskriminierend sind.
3b.) Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das effektive Recht auf Kollektivverhandlungen.
Die Arbeitnehmer:innen können Arbeitnehmer:innen-Organisationen ihrer eigenen Wahl gründen oder solchen beitreten.
Der Zertifikatsinhaber (sowie ggf. die angeschlossenen Standorte in Österreich) respektiert die volle Freiheit der Arbeitnehmer:innenOrganisationen, ihre Satzungen und Regeln aufzustellen.
Mit rechtmäßig gegründeten Arbeitnehmer:innen-Organisationen und/oder ordnungsgemäß gewählten Vertretern wird nach Treu und Glauben verhandelt und wir bemühen uns ggf. nach besten Kräften, einen Tarifvertrag abzuschließen.
Kollektivvereinbarungen werden umgesetzt, wo sie existieren.